Formulare

GEMA

GEMA

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Bezirksdirektion Augsburg
Stettenstraße 6/8
86150 Augsburg
Postfach 10 17 07
86007 Augsburg
Tel.: (08 21) 5 03 08-0
Fax: (08 21) 5 03 08-88
E-Mail: bd-a@gema.de




Pauschalvertrag des Deutschen Chorverbands mit der GEMA

Auszug:
Veranstaltungen: Pauschal abgegoltene Musiknutzungen
Nur für die Einzelverbände gem. Anlage 1 sind durch Zahlung des Pauschalbetrages nach Ziffer 7 sämtliche Chorveranstaltungen der dem Chorverband mittelbar (etwa als Mitglieder von Einzelverbänden) oder unmittelbar angehörenden Verbände und einzelnen Vereine abgegolten. (Bisheriger Ch-Tarif)

Außerdem sind die Aufführungstantiemen für Musikaufführungen bei folgenden Veranstaltungen des Chorverbandes, seiner Einzelverbände und der diesen angeschlossenen Sängerkreisen, Kreischorverbänden oder Chorbezirken, Sängergruppen und Mitgliedsvereinen abgegolten, auch wenn ein Einzelverband nicht diesem Pauschalvertrag beigetreten ist:

a)  Gesellige Veranstaltungen in Räumen von bis zu 150 qm Größe, soweit

  • nur Mitglieder des Vereins und die zu ihrem Hausstand gehörenden Personen zugelassen sind,
  • weder ein Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird,
  • die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten.

b)    Weihnachtsfeiern, soweit

  • nur Mitglieder des Vereins und die zu ihrem Hausstand gehörenden Personen zugelassen sind,
  • weder ein Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird,
  • die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten.

 c)     Theaterabende, soweit

  • vor Beginn, in der Pause und nach Abschluss der Theateraufführung insgesamt bis 6 Chorwerke vorgetragen werden,
  • das Eintrittsgeld  EUR 3,- nicht übersteigt.

d)    Umzugsmusik bei Sängerfesten oder Jubiläen

Anmeldung:

Zur Meldung der pauschal abgegoltenen Musiknutzungen and den Badischen Chorverband (nicht dem Obermarkgräfler Sängerbund!) wird ein einheitliches Formular verwendet, das als Anlage 2 Teil dieses Vertrages ist:

FormularFormular (als PDF-Datei zum manuellen Ausfüllen)
FormularFormular (als Word-Datei zum Ausfüllen am PC)
Erläuterungen zum FormularFormular (als PDF-Datei )

Der Badische Chorverband meldet der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion die durch Zahlung der Pauschale abgegoltenen Musiknutzungen durch Zusendung des Formulars und der Programme oder der Listen der musizierten Literatur vierteljährlich.

Der Chorverband, die Einzelverbände, die Sängerkreise, Kreischorverbände oder Chorbezirke und Mitgliedsvereine melden die nicht über den Pauschalvertrag abgegoltenen Veranstaltungen und die Musikwiedergaben spätestens drei Tage vor Durchführung unmittelbar der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion.

Die Abrechnung erfolgt nach den einschlägigen
Verguetungssätzen . Die vorstehende Regelung gilt für Einzelverbände, die sich der Pauschalregelung nicht angeschlossen haben, auch für alle Chorveranstaltungen. Die Abrechnung der Chorveranstaltungen erfolgt über den U-VK- oder E-Tarif. 

Die Meldung muss mit vollständigen Angaben erfolgen, so dass die Abrechnung ermöglicht wird.

Download: Pauschalvertrag als Adobe PDF-Datei
Verguetungssätze als Adobe PDF-Datei
Anmeldung von Chorveranstaltungen Formularals Adobe PDF-Datei
Anmeldung von Chorveranstaltungen Formularals Microsoft Word-Datei
Erläuterungen zum FormularFormular (als PDF-Datei )